KIJUZU

Stiftungsrat

Stiftungsrat

 

 

Zweck der Stiftung

 

Trägerschaft der Einrichtung zur Tagesbetreuung im KIJUZU ist die gemeinnützige Stiftung Kind und Jugend Zuchwil. Sie wurde von der Einwohnergemeinde Zuchwil und der römisch-katholischen Kirche im Jahre 1991 nach Art. 80 ff. ZGB errichtet.

Die Stiftung bezweckte in Zuchwil auf gemeinnütziger Basis eine Kinderkrippe (KITA) zu führen. 1992 wurde der Krippenbetrieb aufgenommen.

Im Auftrag der Gemeinde Zuchwil übernimmt die Stiftung im August 2010 die Gesamtkoordination des Zentrums Kind und Jugend und betreibt eine KITA (Kindertagesstätte) mit mehreren Gruppen zur familienergänzenden Kinderbetreuung für Kinder von 3 Monaten bis 15 Jahren, den Vorkindergarten (ehem. Spielgruppe) und einem Mittagstisch an zwei Standorten.


 

Stiftungsrat

 

Stiftungsrat (Stand: 2023)




 

Reglement KIJUZU

Stiftungsreglement_2010_unterschrieben.pdf
Filegrösse: 1.58 MB

 

Statuten KIJUZU

Statuten_KIJUZU_110716.pdf
Filegrösse: 0.11 MB